Ab 1959 wurde am ''Institut für maschinelles Rechnen'' (IMR) an der TU Dresden unter der Leitung von Prof. Lehmann der Kleinstrechenautomat D4a entwickelt. Die Wirkungsweise des Rechners wurde unter dem DDR-Patent 196044357 mit dem Titel ''Programmgesteuerter elektronischer Digitalrechner'' (erteilt 1960) geschützt.
Das Ziel der Entwicklung war ein kleiner, handlicher Rechner mit geringen Kosten, der im Gegensatz zu den damals üblichen Groß-Rechnern auch als persönlicher Rechner eingesetzt werden konnte.
1962 wurde ein erstes Versuchsmuster fertiggestellt, es folgten ab 1963 weitere 6 am IMR gefertigte Rechner, die den Grundstock zu einem ersten Ausbildungs-Rechnerlabor für Studenten bildeten.
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Der Rechner war mit ca. 200 Transistoren aufgebaut und besaß als
Dauerspeicher einen ebenfalls am IMR entwickelten
Magnettrommelspeicher.
Die Eingabe konnte über eine kleine Tastatur oder Lochstreifen erfolgen. Zur Ausgabe ist ein Streifendrucker eingebaut, ein externer Fernschreiber konnte angeschlossen werden. |
Anlässlich des Abschlussberichtes zu den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum D4a wurde 1964 ein Vergleich mit dem Kleinrechenautomat LGP 21 der amerikanischen Firma ''General Precision, Inc.'' durchgeführt. Der LGP 21 war zur damaligen Zeit der modernste Kleinrechenautomat der USA und als einziger überhaupt mit dem D4a vergleichbar (Quelle: N.J. Lehmann, Abschlussbericht der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Dresden 1964).
Zur zusätzlichen Information können Sie hier die Folien eines Vortrags zum D4a finden, der auf dem VCFe 2003 gehalten wurde.